Brüsseler Prozess wegen Überfallplänen in Bochum: "Ausbrecherkönig" schweigt
Zum Auftakt des Brüsseler Prozesses wegen eines geplanten Raubüberfalls in Deutschland hat der Hauptangeklagte Antonio Ferrara die Aussage verweigert. Er werde nach aktuellem Stand keinerlei Fragen der Richter beantworten, teilte der in Frankreich als "Ausbrecherkönig" bekannte Ferrara zu Beginn der Verhandlungen am Dienstag in Brüssel mit, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Auch drei seiner neun Mitangeklagten wollten demnach nicht aussagen.
Die Verteidigung wollte ursprünglich erreichen, dass der Prozess vertagt wird. Die Anwälte warfen den Ermittlern Verfahrensfehler vor und fordern, dass deshalb Teile der Indizien nicht berücksichtigt werden dürfen. Am Dienstagnachmittag sorgten sie Belga zufolge für mehrere kurze Unterbrechungen.
Ferrara war im Februar 2025 mit weiteren Verdächtigen im belgischen Eupen nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Die Ermittler stießen bei Durchsuchungen auf ein Waffenarsenal mit Sturmgewehren, Handfeuerwaffen, Granaten, Sprengstoff und Uniformen. Der belgischen Staatsanwaltschaft zufolge planten die Verdächtigen einen Raubüberfall auf den Tresorraum eines Werttransportunternehmens in Bochum.
Bei der Festnahme kam es zu einer Verfolgungsjagd mit mehreren Autos. Ein Polizist und einer der Verdächtigen wurden dabei verletzt. Ferrara saß rund acht Monate in Belgien in Untersuchungshaft, bevor er im November gegen Kaution freikam.
Ferrara war in Frankreich wegen mehrerer Raubüberfälle sowie versuchten Mordes mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden. Zwei Mal gelangen ihm Ausbrüche aus dem Gefängnis, der jüngste erinnerte an das Szenario eines Actionfilms: 2003 befreite ihn ein zehnköpfiges Kommando mit Raketenwerfern aus einem Gefängnis im Großraum Paris. Ferrara hatte selbst die Gitter seiner Zelle gesprengt.
Vier Monate später wurde Ferrara in einem Pariser Café gefasst. Seit 2022 ist er nach Verbüßen seiner Haftstrafe wieder auf freiem Fuß. Für den geplanten Raubüberfall drohen ihm nun bis zu zehn Jahre Haft.
D.Steiner--NWT