Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
Der Görlitzer Park in Berlin bleibt einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst nachts weiterhin geöffnet. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach Auffassung des Senats ist eine entsprechende Allgemeinverfügung des Senats rechtswidrig.
Der Park war seit dem 1. März 2026 in den Nachtstunden geschlossen. Die Maßnahme sollte laut Senat insbesondere dazu dienen, Drogenkriminalität und damit verbundene Gewaltdelikte wirksam einzudämmen. Fünf Anwohnerinnen und Anwohner klagten vor dem Verwaltungsgericht und bekamen im Juni im Eilverfahren recht.
Dagegen legte die Senatsverwaltung Beschwerde beim OVG ein. Dieses war nun allerdings der Auffassung, dass der Senat für die Schließung beziehungsweise Festlegung von Öffnungszeiten nicht zuständig ist.
Für einen entsprechenden Eingriff in das Recht des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hätten die Voraussetzungen nicht vorgelegen, lautete die Argumentation des Gerichts. Dafür hätte der Bezirk eine konkrete Weisung nicht befolgen müssen.
Tatsächlich habe die Senatsverwaltung vom Bezirk aber lediglich eine Festsetzung von Öffnungszeiten "in einer unbestimmten Zukunft" und unter Vorbehalt der Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen verlangt, hieß es.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte sich immer wieder gegen die Schließung des Parks ausgesprochen. Auch in der linken Szene gab es heftigen Protest. Unter anderem wurden immer wieder Zaunelemente entwendet.
E.Grabner--NWT