Whatsapp-Klage gegen europäische Strafe von 225 Millionen Euro wird neu aufgerollt
Eine europäische Klage von Whatsapp gegen eine hohe Geldbuße wegen Datenschutzverstößen wird neu entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte die Klage am Dienstag für zulässig. Die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hatte das anders gesehen. Diese Entscheidung wurde aber nun aufgehoben, es muss den Fall neu aufrollen. Es geht um 225 Millionen Euro. (Az. C-97/23 P)
Die irische Datenschutzbehörde DPC hatte die Strafe - damals eine Rekordstrafe - gegen den Messengerdienst 2021 verhängt. Es ging um Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht; Whatsapp habe nicht klar genug gemacht, wie Daten genutzt werden.
Dem Beschluss ging ein langes Verfahren voraus: Europäische Behörden hatten eine zuvor beschlossene Strafe als zu niedrig angesehen und Irland aufgefordert, sie zu erhöhen. Die DPC war für den Fall zuständig, weil der europäische Hauptsitz von Meta, dem Mutterkonzern von Whatsapp, in Irland liegt.
Eröffnet wurde das Verfahren gegen Whatsapp schon 2018. Eine erste Entscheidung in dem Fall wurde von der DPC 2020 an andere europäische Regulierungsbehörden weitergeleitet, deren Einverständnis eingeholt werden musste. Weil kein Konsens erreicht werden konnte, begann ein Streitschlichtungsverfahren.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) traf schließlich eine verbindliche Entscheidung, in der die DPC angewiesen wurde, die Strafe zu erhöhen. Whatsapp sollte außerdem die Verwendung von Nutzerdaten mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang bringen.
Whatsapp klagte vor dem EU-Gericht gegen die Entscheidung des EDSA, hatte dort aber zunächst keinen Erfolg. Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Der EDSA-Beschluss sei nur eine Zwischenmaßnahme - Whatsapp könne nur in Irland gegen den endgültigen Beschluss der irischen Behörde klagen. Gegen dieses Urteil wandte sich Whatsapp an den EuGH.
Dieser beurteilte die Lage nun anders als das Gericht. Er erklärte, dass der Beschluss einer EU-Einrichtung auch vor den EU-Gerichten angefochten werden kann. Er sei keine Zwischenmaßnahme, sondern verbindlich für die nationalen Aufsichtsbehörden. Whatsapp sei von dem EDSA-Beschluss direkt betroffen und könne darum klagen.
Vor dem EuGH ging es nicht darum, ob der Messengerdienst tatsächlich gegen den Datenschutz verstoßen hat oder das Bußgeld angemessen ist. Damit muss sich nun das EU-Gericht befassen. Wann dort verhandelt wird, war noch nicht bekannt.
Erst im Januar hatte die EU-Kommission angekündigt, dass sie Whatsapp stärker kontrollieren will. Die App gilt demnach künftig als besonders große Online-Plattform und unterliegt einer strengeren Aufsicht. Brüssel kann damit prüfen, ob sich Whatsapp an die EU-Gesetze hält, hat aber keinen Zugriff auf private Chatnachrichten. Am Montag wies die Kommission den Meta-Konzern außerdem an, bei Whatsapp neben dem hauseigenen Chatbot auch die KI-Anbieter der Konkurrenz zuzulassen.
S.Karner--NWT