Neues Wiener Tagblatt - US-Regierung: Pentagon setzte Musks KI-Chatbot Grok beim Iran-Krieg ein

US-Regierung: Pentagon setzte Musks KI-Chatbot Grok beim Iran-Krieg ein
US-Regierung: Pentagon setzte Musks KI-Chatbot Grok beim Iran-Krieg ein / Foto: Lionel BONAVENTURE - AFP/Archiv

US-Regierung: Pentagon setzte Musks KI-Chatbot Grok beim Iran-Krieg ein

Zur Verteidigung von Elon Musks KI-Unternehmen xAI angesichts einer Umwelt-Klage hat die US-Regierung darauf verwiesen, dass dessen KI-Chatbot Grok bei US-Angriffen auf den Iran genutzt wurde. Die Klage gegen Gasturbinen eines xAI-Rechenzentrums im Bundesstaat Tennessee bedrohe "die nationale, wirtschaftliche und Energie-Sicherheit" der USA, heißt es in einer rechtlichen Stellungnahme des US-Justizministeriums, die die Nachrichtenagentur AFP einsehen konnte. Sie bedrohe dei Versorgung der KI-Infrastruktur, die von der US-Armee genutzt werde.

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Als Beleg zitierte das Ministerium den Verantwortlichen für Künstliche Intelligenz (KI) im Pentagon, Cameron Stanley. Dieser versichert unter Eid, dass im Rahmen des sogenannten Maven-Projekts ein auf Grok beruhendes Programm namens Grok Gov Model bereits bei der KI-gestützten Zielfestlegung beteiligt gewesen sei. Dies habe es der US-Armee ermöglicht, im Iran-Krieg "binnen 96 Stunden mehr als 2000 Schuss Munition gegen 2000 unterschiedliche Ziele zu richten".

Dies zeige "eine sehr große Steigerung der operationellen Effizienz, die durch das Grok Gov Model ermöglicht wurde", erklärte Cameron. Ob noch weitere KI-Programm bei den Angriffen genutzt wurden, teilte der Experte des US-Verteidigungsministeriums nicht mit.

Die Klage richtet sich gegen die Gasturbinen von Colossus 2, einem Super-Rechner von xAI in der Umgebung von Memphis, der Grok trainiert. Die für die Rechte von Schwarzen eintretende Organisation NAACP wirft xAI vor, die Dutzenden Gas-Turbinen ohne Genehmigung zu betreiben und damit gegen das Gesetz zur Luftreinhaltung zu verstoßen.

Die Turbinen verschmutzten insbesondere in vorwiegend von Schwarzen bewohnten Vierteln die Luft, argumentiert die Bürgerrechtsorganisation. xAI hält dem entgegen, die Turbinen seien temporäre mobile Anlagen und unterlägen damit nicht den Regulierungsauflagen.

C.Berger--NWT